- negatives Kapital
- liegt vor, sobald die Schulden das Vermögen eines Unternehmens übersteigen.- 1. Bei Einzelunternehmen erscheint in der Bilanz das Kapitalkonto als Unterbilanzkonto (Verlustkonto) auf der Aktivseite (vgl. Tabelle „Negatives Kapital“).– (2.) Bei Personengesellschaften werden die Kapitalkonten der Gesellschafter negativ; die Summe der ⇡ negativen Kapitalkonten ist das n. K. (Unterbilanz).- 3. Bei Kapitalgesellschaften wird die buchmäßige ⇡ Unterbilanz in der Bilanz durch den Aktivposten „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ (§ 268 III HGB) ersichtlich.- Anders: ⇡ Überschuldung.
Lexikon der Economics. 2013.